- Zusammenfassung gemäß § 24 Absatz 9 PartG
- Einnahmenrechnung gemäß § 24 Absatz 4 PartG
- Ausgabenrechnung gemäß § 24 Absatz 5 PartG
- Vermögensbilanz gemäß § 24 Absatz 6 PartG
- Prüfungsvermerk gemäß § 30 PartG
A. Gesonderte Ausweise und Erläuterungen
B. Zuwendungen (eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangte Spenden) natürlicher Personen (§ 24 Abs. 8 i.V.m. § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG) Ausweis der Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert im Rechnungsjahr 10.000 € übersteigt (§ 25 Abs. 3 PartG)
C. Anzahl der Mitglieder zum 31. Dezember des Rechnungsjahres (§ 24 Abs. 10 PartG)
D. Politischen Jugendorganisationen zweckgebunden zugewandte öffentliche Zuschüsse (§ 24 Abs. 12 PartG)
E. Erläuterungen